| I. Allgemeines
§ 1 Allgemeinverbindlichkeit
Aufträge an die Esser Druck GmbH werden ausschließlich
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) ausgeführt. Maßgeblich ist jeweils
die zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültige
Fassung. Jegliche Abweichung von diesen AGB bedarf
der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Unwirksamkeit fremder AGB
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen - insbesondere
"Einkaufsbedingungen" oder "Lieferbedingungen"
des Auftraggebers - werden selbst bei Kenntnis nicht
Vertragsbestandteil. Eines ausdrücklichen Widerspruchs
gegen solche fremden AGB bedarf es nicht.
II. Auskünfte
§ 3 Art der Auskunft
Auskünfte im Sinne dieser AGB sind technische
Beschreibungen und Ratschläge in Schrift und
Bild, egal ob öffentlich zugänglich oder
persönlich erteilt, ebenso wie mündliche
und fernmündliche Beantwortung von Anfragen aller
Art.
§ 4 Haftungsausschluss
Auskünfte durch die Esser Druck GmbH erfolgen
nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich.
Eine Haftung seitens der Esser Druck GmbH für
erteilte Auskünfte besteht nicht.
III. Angebote
§ 5 Art des Angebots
Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen
der Produkte und Dienstleistungen, welche die Esser
Druck GmbH für Dritte in deren Auftrag herstellt
bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher
Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten
Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt
werden. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben
enthalten die genannten Preise keine gesetzliche Mehrwertsteuer.
Wenn nicht anders angegeben, gelten sie ab Werk und
schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung
und sonstige Versandkosten nicht ein.
§ 6 Angebote an mehrere Empfänger
Angebote im Sinne dieser AGB sind auch diejenigen,
die in Form von Werbeaussendungen (Katalogen, Preislisten,
Mailings), in Presse, Funk und Fernsehen oder in elektronischer
Form (per E-Mail oder im Internet) veröffentlicht
und an eine Vielzahl von Empfängern gerichtet
sind. Grundlage dieser Angebote ist, dass der Druck
eines daraus resultierenden Auftrages mit Drucksachen
anderer Auftraggeber in einer Druckform (Sammelform)
erfolgen kann, ohne dass darauf ausdrücklich
hingewiesen werden muss.
§ 7 Ausschluss der Zusicherung von Eigenschaften
Vertragsgegenstand ist stets die Ware wie sie in der
Auftragsbestätigung - oder in deren Ermangelung
im Angebot - durch die Esser Druck GmbH beschrieben
ist. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale
oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck
gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der Esser
Druck GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt
wurden. Die in öffentlichen Angeboten gemäß
§ 6 gemachten Angaben - insbesondere Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen
- sind nur als Näherungswerte zu verstehen und
stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es
sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet.
§ 8 Auftragsdaten als Angebotsgrundlage
Die in individuellen Angeboten gemäß §
5 genannten Preise und Bedingungen beziehen sich nur
auf die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten.
§ 9 Angebotsfrist
Ist das Angebot der Esser Druck GmbH mit einer Frist
versehen - das gilt auch für einen ausdrücklich
benannten Zeitraum im Rahmen von Sonderaktionen -
müssen Druckauftrag und Druckunterlagen, insbesondere
die Druckdaten, spätestens am letzten Tag der
im Angebot genannten Frist bei der Esser Druck GmbH
eingegangen sein.
§ 10 Vorbehalt von Änderungen
Angebote sind frei bleibend; sie binden die Esser
Druck GmbH nicht. Leistungsbeschreibungen und Preise
können jederzeit ohne vorherige Ankündigung
geändert werden.
§ 11 Offenkundiger Irrtum
Offenkundiger Irrtum bindet die Esser Druck GmbH in
keinem Falle.
IV. Auftragserteilung und Auftragsannahme
§ 12 Bindung an den Auftrag
Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge
des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages
im Sinne von § 145 BGB. Sie können schriftlich
per Post, per Fax oder per E-Mail, mündlich oder
fernmündlich ebenso wie durch Übermittlung
der Auftragsdaten im Internet ("Online-Shop")
erteilt werden.
§ 13 Auftrag durch Übersendung der Druckunterlagen
Die Übersendung der Druckunterlagen in jeglicher
Form - insbesondere durch elektronische Übermittlung
oder auf Datenträgern - gilt als Auftrag, wenn
der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten Drucksachen
in einer bestimmten Quantität und Qualität
hergestellt werden sollen. Hat der Auftraggeber keine
weiteren Angaben gemacht, so gelten in diesem Falle
der bei der Esser Druck GmbH übliche Preis sowie
der nächste in der Produktionsplanung realisierbare
Fertigstellungstermin als Auftragsbestandteil.
§ 14 Annahme des Auftrags
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag
bei der Esser Druck GmbH eingegangen ist und angenommen
wurde. Für die Annahme genügt die Absendung
einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn
der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.
§ 15 Annahme des Auftrags ohne Annahmeerklärung
Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber
im Sinne von § 151 BGB auf eine Erklärung
der Esser Druck GmbH über die Annahme seines
Auftrages. Für den Fall der Unwirksamkeit dieses
Verzichts gilt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung
der Esser Druck GmbH per Post, Fax oder E-Mail beim
Auftraggeber als geschlossen.
§ 16 Auftragsbestätigung als neues Angebot
Weicht die Auftragsbestätigung der Esser Druck
GmbH vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt
sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung
dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende
Erklärung des Auftraggebers als Annahme des Angebots,
mit der der Vertrag geschlossen ist.
§ 17 Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung
oder Leistung
Der Vertrag zwischen der Esser Druck GmbH und dem
Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme der
von der Esser Druck GmbH gelieferten Ware oder der
von der Esser Druck GmbH erbrachten Dienstleistung
durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten
Dritten als zustande gekommen.
§ 18 Rücktritt vom Vertrag durch die Esser
Druck GmbH
Die Esser Druck GmbH ist nicht verpflichtet Druckaufträge
auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften
verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt
werden und hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht
vom Vertrag.
V. Haftung des Auftraggebers
§ 19 Gesamtschuldnerische Haftung der Auftraggeber
Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch
für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere
für die Zahlung der von der Esser Druck GmbH
fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen
Kosten.
§ 20 Besteller und Empfänger als Auftraggeber
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der
Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung
an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger
der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere
Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert,
so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung
gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung
eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend,
dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers
hierfür vorliegt.
§ 21 Besteller und Rechnungsempfänger als
Auftraggeber
Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im
eigenen oder fremden Namen - gelten Besteller und
Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber.
Die Änderung einer bereits fakturierten Rechnung
auf einen anderen Rechnungsempfänger auf Wunsch
des Auftraggebers bedeutet den still-schweigenden
Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im
Sinne des oben genannten. Mit der Erteilung eines
solchen Auftrages versichert der Auftraggeber gleichzeitig,
dass das Einverständnis des neuen Rechnungsempfängers
hierfür vorliegt.
VI. Prüfausdrucke
§ 22 Ausdruck der Druckdaten
Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Druckdaten deren
Ausdruck auf Papier beizufügen. Maßgeblich
für die Pflichten der Esser Druck GmbH, die sich
aus der Kenntnis dieses Ausdrucks ergeben, ist dessen
Qualität zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Esser
Druck GmbH. Dies gilt insbesondere für den Fall,
dass der Ausdruck per Fax übermittelt wird. Hier
gilt als Zeitpunkt des Zugangs der Ausdruck des Faxes
auf dem bei der Esser Druck GmbH hierfür verwendeten
Empfangsgerät und als Qualität diejenige,
die bei einem Gerät dieser Art und Güte
üblich ist.
§ 23 Verzicht auf Ausdruck der Druckdaten bei
PDF und JPG
Abweichend von den Bestimmungen des § 22 verzichtet
die Esser Druck GmbH bei Aufträgen aus öffentlich
beworbenen Angeboten gemäß § 6, bei
denen bestimmte Produkte in Sammelformen hergestellt
werden dann auf einen Ausdruck der Druckdaten, wenn
der Auftraggeber diese als Datei im Adobe®-"Portable
Document Format" (PDF) oder im "Joint Photographic
Experts Group"-Format (JPG bzw. JPEG) zur Produktion
des Auftrags zur Verfügung stellt. Maßgeblich
ist in diesen Fällen die Qualität der Bildschirmansicht
oder des Ausdrucks, die sich von diesen Dateien auf
den bei der Esser Druck GmbH verwendeten Ausgabegeräten
darstellen lässt.
§ 24 Unverbindlichkeit der Prüfausdrucke
Ausdrucke des Auftraggebers oder andere von ihm zur
Verfügung gestellte Muster dienen lediglich der
Prüfung der Druckdaten, haben jedoch für
den Druck durch die Esser Druck GmbH keinerlei Verbindlichkeit.
Prüfausdrucke werden nur als standverbindlich
anerkannt, wenn sie von der Esser Druck GmbH erstellt
wurden ("Proofs"). Der Auftraggeber kann
von der Esser Druck GmbH gegen besondere Vergütung
die Erstellung eines Proofs verlangen. Eine Farbverbindlichkeit
von Mustern - auch den bei der Esser Druck GmbH erzeugten
Proofs - ist technisch bedingt ausgeschlossen.
§ 25 Proof als Druckmuster
Der Auftraggeber kann von der Esser Druck GmbH gegen
besondere Vergütung die Herstellung seiner Drucksachen
nach einem von der Esser Druck GmbH erstellten Proof
verlangen. In diesen Fällen ist der Proof in
den durch die gegenüber dem Auflagendruck unterschiedliche
Beschaffenheit von Gerät und Bedruckstoff bedingten
Toleranzgrenzen verbindliche Vorlage für das
Druckergebnis. Lässt sich ein dem Proof entsprechendes
Druckergebnis beim Auflagendruck nicht erzielen, so
wird der Auftraggeber durch die Esser Druck GmbH unverzüglich
hiervon unterrichtet.
§ 26 Druck in Sammelformen
Beim gemeinsamen Druck eines Auftrages mit Drucksachen
anderer Auftraggeber in einer Druckform (Sammelform)
ist eine Berücksichtigung von Druckmustern grundsätzlich
ausgeschlossen. Der Druck erfolgt in diesen Fällen
immer nach der vom Forschungsinstitut der grafischen
Industrie (FOGRA) gemeinsam mit dem Bundesverband
für Druck und Medien (bvdm) entwickelten und
in DIN ISO 12647 festgelegten Standardisierung für
den Offsetdruck mit Prozessfarben.
§ 27 Verbindlichkeit von Maschinenandrucken
In den Grenzen des jeweils aktuellen Standes der Drucktechnik
verbindlich sind nur die von der Esser Druck GmbH
hergestellten Andrucke eines Auftrages, die auf der
für den Druck der gesamten Auflage bestimmten
Druckmaschine hergestellt werden. Der Auftraggeber
kann von der Esser Druck GmbH gegen besondere Vergütung
die Erstellung eines Maschinenandrucks verlangen.
In diesem Falle hat er das vertretbare Recht auf Anwesenheit
beim Maschinenandruck.
VII. Druckfreigabe
§ 28 Druckfreigabe
Die Druckfreigabe gilt grundsätzlich schon mit
der Übersendung der Druckdaten als erteilt. Ist
die Esser Druck GmbH mit der Herstellung eines Proofs
oder eines Maschinenandrucks beauftragt, so gilt die
Druckfreigabe als erteilt, wenn der Auftraggeber ihr
nach Kenntnisnahme des Proofs oder des Maschinenandrucks
nicht unverzüglich widerspricht. Die Gefahr etwaiger
Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht
um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden
sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt
für alle sonstigen Freigabeerklärungen des
Auftraggebers.
VIII. Besondere Vergütungen
§ 29 Vergütung bei Änderung des Auftrags
Nach Auftragsannahme durch die Esser Druck GmbH veranlasste
Änderungen werden einschließlich des etwaigen
dadurch verursachten Maschinenstillstands berechnet.
Als nachträgliche Änderungen gelten auch
Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber
wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage
verlangt werden, ebenso wie jedwede Änderung
der kaufmännischen Auftragsdaten, insbesondere
des Rechnungsempfängers, der Lieferanschrift,
der Versandart oder des Zahlungsweges. Zusätzlich
zur regelmäßigen Vergütung wird in
diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 5,80 Euro je Änderung berechnet.
§ 30 Vergütung von Vorarbeiten
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge,
Proofs, Änderung angelieferter oder übertragener
Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber
veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für
elektronische Datenübermittlungen.
§ 31 Vergütung von Vorarbeiten ohne Auftrag
Die Esser Druck GmbH ist nicht verpflichtet, jedoch
berechtigt, notwendige Vorarbeiten - insbesondere
Arbeiten an den Druckdaten - ohne Rücksprache
mit dem Auftraggeber selbständig auszuführen,
wenn dies in dessen wirtschaftlichem Interesse liegt
oder der Einhaltung des Fertigstellungstermins des
Auftrages dient. Solche Arbeiten werden nach ihrem
jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.
§ 32 Vergütung bei Vertragsrücktritt
Kommt es zum Vertragsrücktritt durch die Esser
Druck GmbH aus wichtigem Grunde oder genehmigt die
Esser Druck GmbH den Vertragsrücktritt des Auftraggebers
auf dessen Wunsch, so steht der Esser Druck GmbH Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu. Wenigstens sind die
von der Esser Druck GmbH ab Auftragsannahme bereits
erbrachten Leistungen zu vergüten. Gleiches gilt
für die nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte
Lieferung der Druckdaten durch den Auftraggeber.
§ 33 Versandkosten
Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten sind der Esser Druck GmbH zu ersetzen
bzw. zu vergüten.
IX. Grundsätze der Auftragsausführung
§ 34 Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche
der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht
von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten,
die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes
erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag
erteilt wurde.
§ 35 Haftung des Auftraggebers für die
Druckdaten
Die Esser Druck GmbH führt alle Aufträge,
sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten
Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem
Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit
dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder
Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht
von der Esser Druck GmbH zu verantworten sind.
§ 36 Ausschluss der Prüfungspflicht
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder
durch einen von ihm eingeschalteten Dritten - dies
gilt auch für Datenträger und übertragene
Daten - unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens
der Esser Druck GmbH. Dies gilt nicht für offensichtliche
Mängel an den Zulieferungen, insbesondere nicht
für Druckdaten, die nicht lesbar oder nicht verarbeitungsfähig
sind.
§ 37 Datensicherheit
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor
Übersendung jeweils dem neuesten technischen
Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren
einzusetzen.
§ 38 Datensicherung
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.
Die Esser Druck GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet
Kopien anzufertigen.
X. Fertigstellungstermine
§ 39 Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine
Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung
genannten Termine für die Auftragsfertigstellung
entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind
als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.
§ 40 Ausschluss von Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder
Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine
durch die Esser Druck GmbH sind ausdrücklich
ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese
schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen
Frist angedroht.
§ 41 Frist zur Leistung oder Nacherfüllung
Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins
ist der Esser Druck GmbH eine angemessene Frist zur
Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese
Frist endet frühestens mit dem dritten Werktag
nach Ablauf des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins.
Geht die Weiterverarbeitung oder -veredelung der Ware
über bloßes Schneiden und Falzen hinaus,
so sind mindestens drei weitere Werktage hinzuzurechnen.
§ 42 Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung
der Frist
Nach fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung
gesetzten Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag
zurücktreten, jedoch darf die Esser Druck GmbH
die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten
und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen
berechnen.
§ 43 Fixtermine
Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im
Sinne von § 361 BGB gelten grundsätzlich
ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von der
Esser Druck GmbH schriftlich als Fixtermin ("verbindlicher
Termin") bestätigt werden.
§ 44 Rechtsfolgen der Nichteinhaltung von Fixterminen
Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den
Auftraggeber zum sofortigen kostenfreien Rücktritt
vom Auftrag, jedoch darf die Esser Druck GmbH die
bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten
und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen
berechnen. Zusätzlich haftet die Esser Druck
GmbH für Schäden, die dem Auftraggeber oder
einem Dritten durch die Nichteinhaltung des Fixtermins
entstehen, bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber
hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 45 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen und
nicht von der Esser Druck GmbH zu vertreten sind (hierzu
zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche
Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung
von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale
Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs,
Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen
jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen - gleichgültig
ob diese Ereignisse bei der Esser Druck GmbH, deren
Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen
die Esser Druck GmbH, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom
Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder
teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung
durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens
zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung
möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres
Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch
die Esser Druck GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 46 Verzug des Auftraggebers
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um
den Zeitraum, mit dem sich der Käufer selbst
mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in
Verzug befindet. Verspätete Datenanlieferung
berechtigt die Esser Druck GmbH darüber hinaus
zum Vertragsrücktritt unter Schadenersatzpflicht
des Auftraggebers.
XI. Versand
§ 47 Gefahrenübergang beim Versand
Soll die Ware ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte
Gegenstände in dessen Auftrag zurückgesandt
werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über,
sobald die Sendung an die den Transport durchführende
Person übergeben worden ist.
§ 48 Haftungsausschluss für den Frachtführer
Mit dem Versand beauftragt die Esser Druck GmbH unter
Beachtung der gebotenen Sorgfalt auf eigene Rechnung,
jedoch im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers dritte
Unternehmen (Frachtführer), für deren Tätigkeit
jegliche Haftung durch die Esser Druck GmbH ausgeschlossen
ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber
vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn die
Esser Druck GmbH hätte grobe Fahrlässigkeit
zu vertreten.
§ 49 Versicherung des Frachtführers
Für den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen
des Frachtführers. Das Versandgut ist dabei unabhängig
von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem
Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert
versichert. Zusätzliche Versicherungen und höhere
Versicherungssummen werden durch die Esser Druck GmbH
nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen
und gehen zu dessen Lasten.
§ 50 Abtretung der Ansprüche gegen den
Frachtführer
Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung
bzw. Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem
Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich
und treuhänderisch an die Esser Druck GmbH ab.
Die Esser Druck GmbH nimmt die Abtretung hierdurch
an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen
und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt
verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung
solcher Ansprüche die jeweils eingebrachten Beträge
gutschreiben.
XII. Annahme und Rechnungslegung
§ 51 Holschuld des Auftraggebers
Für die von der Esser Druck GmbH hergestellten
Waren und erbrachten Leistungen gilt die Holschuld
des Auftraggebers.
§ 52 Bedeutung der Rechnung
Die Rechnung wird spätestens unter dem Tag der
Fertigstellung der von der Esser Druck GmbH hergestellten
Waren und erbrachten Leistungen ausgestellt. Sie setzt
den Auftraggeber ab Fertigstellung in Annahmeverzug.
§ 53 Genehmigung und Änderung der Abrechnung
Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen
Irrtums. Die Esser Druck GmbH kann gegebenenfalls
bis spätestens vier Monate nach Fertigstellung
der Ware oder Leistung eine neue, berichtigte Rechnung
erteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung
auch vom Auftraggeber als genehmigt, es sei denn sie
wird zuvor unter Angabe der Beanstandungen bei der
Esser Druck GmbH gerügt, wobei diese Frist nicht
die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge
innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren
Fristen berührt. Für spätere Rechnungsänderungen,
die aus steuerrechtlichen Gründen von der Esser
Druck GmbH nicht verweigert werden können, hat
der Auftraggeber der Esser Druck GmbH die Aufwendungen
zu ersetzen, die durch die Änderung der Rechnung
entstehen.
§ 54 Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggebers
oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung
ist die Esser Druck GmbH berechtigt, die Liefergegenstände
auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern.
Die Esser Druck GmbH kann sich hierzu auch eines Lagerhalters
bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie
die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf.
entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen
zu Lasten des Auftraggebers und sind der Esser Druck
GmbH zu erstatten.
XIII. Eigentumsvorbehalt
§ 55 Voraussetzung des Eigentumsvorbehalts
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum von der Esser Druck GmbH. Unter
Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb
des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware
bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen der Esser Druck GmbH gegen
den Auftraggeber Eigentum von der Esser Druck GmbH
bleibt.
§ 56 Weiterveräußerung trotz Eigentumsvorbehalts
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen
aus der Weiterveräußerung hierdurch an
die Esser Druck GmbH ab. Die Esser Druck GmbH nimmt
die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle
des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den
Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt
der Wert der für die Esser Druck GmbH bestehenden
Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als
20 %, so ist die Esser Druck GmbH auf Verlangen des
Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung
beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe
von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
§ 57 Vorbehaltseigentum
Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum
Dritter stehender Waren ist die Esser Druck GmbH als
Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen
und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung
Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be-
oder Verarbeitung beteiligt, ist die Esser Druck GmbH
auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene
Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
XIV. Zahlung
§ 58 Vorauszahlung
Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung
oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangt
werden.
§ 59 Zahlungsanspruch nach Auftragsannahme
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen
einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann die Esser
Druck GmbH auch nachträglich Vorauszahlung verlangen,
noch nicht ausgelieferte Ware zurück-halten sowie
die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen
der Esser Druck GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber
sich mit der Bezahlung anderer Rechnungen an die Esser
Druck GmbH in Verzug befindet.
§ 60 Zahlungsverzug
Die Zahlung hat unverzüglich nach Erhalt der
Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Auftraggeber
kommt automatisch einen Monat nach Fertigstellung
der Ware oder Leistung durch die Esser Druck GmbH
in Zahlungsverzug.
§ 61 Verzugsschaden
Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung gegenüber
der Esser Druck GmbH in Verzug, so beträgt der
Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB,
es sei denn die Esser Druck GmbH hat ihre Leistung
für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers
erbracht. In diesem Falle beträgt der Verzugszins
acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weist
die Esser Druck GmbH nach, dass durch den Verzug ein
höherer Schaden entstanden ist - insbesondere
weil die Esser Druck GmbH selbst bei einer deutschen
Bank Kredit nehmen musste - so steht der Esser Druck
GmbH die Geltendmachung des höheren Schadens
zu.
§ 62 Schecks und Kreditkarten
Schecks und Kreditkarten werden nur zahlungshalber
- nicht erfüllungshalber - angenommen. Die mit
der Scheck- bzw. Kreditkartenzahlung für die
Esser Druck GmbH verbundenen Fremdkosten trägt
der Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit dem Scheckaussteller
oder Kreditkarteninhaber. Dies gilt insbesondere für
den Fall, dass Schecks oder Kreditkartenlastschriften
dem bezogenen Bankinstitut vorgelegt, von diesem aber
nicht bezahlt werden. In diesem Falle ist grundsätzlich
eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 29,00 Euro
fällig, wobei der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten bleibt. Die nachträgliche
Sperre eines Schecks oder einer Kreditkarte, gilt,
wenn zuvor durch ihre Hingabe die Inbesitznahme der
bestellten Waren und Leistungen bewirkt wurde, als
schwerwiegender Vertragsverstoß und löst
unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten
Schadens eine Konventionalstrafe in Höhe des
Betrages aus, über den der Scheck bzw. die Kreditkartenlastschrift
ausgestellt wurde.
§ 63 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
XV. Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln
§ 64 Gewährleistungsausschluss für
Druckdaten
Die Esser Druck GmbH druckt ausschließlich die
vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig
von deren Beschaffenheit und übernimmt daher
keine Gewährleistung für Mängel, die
auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen.
Eine Gewährleistung durch die Esser Druck GmbH
entfällt insbesondere in allen Fällen, in
denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art
ihrer Erstellung von den Grundsätzen abweichen,
die von der Esser Druck GmbH im Internet in stets
aktueller Form veröffentlicht sind oder schriftlich
bei der Esser Druck GmbH angefordert werden können,
namentlich für Druckdaten des RGB-Farbraums,
Druckdaten, die CMYK-Farbprofile beinhalten, Druckdaten
mit zu geringer Auflösung sowie Druckdaten mit
fehlenden, defekten bzw. nicht eingebetteten Schriften.
§ 65 Gewährleistungsausschluss bei fehlendem
Prüfausdruck
Hat der Auftraggeber - mit Ausnahme der in §§
23, 26 bezeichneten Fälle - keinen Ausdruck der
Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen
durch die Esser Druck GmbH erstellten Proof oder Andruck
abgenommen, so ist die Esser Druck GmbH von jeglicher
Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Falle
grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn sie
beziehen sich auf Mängel, für die das Fehlen
des Ausdrucks, Proofs oder Andrucks ohne jede Bedeutung
ist.
§ 66 Gewährleistung in besonderen Fällen
Die Esser Druck GmbH übernimmt Gewährleistung
für Mängel, die auf der Beschaffenheit der
Druckdaten beruhen, in all den Fällen, in denen
diese Druckdaten im Rahmen des Auftrages von der Esser
Druck GmbH selbst erstellt wurden oder in denen die
Esser Druck GmbH selbst oder auf Wunsch des Auftraggebers
dessen Druckdaten verändert hat oder in denen
die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten
Druckdaten offensichtlich ist. Darüber hinaus
übernimmt die Esser Druck GmbH auch dann die
Gewährleistung, wenn die mangelnde Eignung der
vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten durch
Nichtwissen des Auftraggebers entschuldigt ist - nicht
jedoch, wenn der Auftraggeber fahrlässig die
von der Esser Druck GmbH zum Zeitpunkt der Auftragserteilung
sowohl im Internet wie auch in schriftlicher Form
veröffentlichten Grundsätze für die
Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung
missachtet hat.
§ 67 Prüfpflicht des Auftraggebers bei
Empfang der Ware
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit
der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten
Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich
zu prüfen.
§ 68 Reklamationsfrist
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel
sind nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang
der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel
sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen
geltend zu machen.
§ 69 Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten
Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet
wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen
unter 1.000 KG erhöht sich der Prozentsatz auf
20 %, unter 2.000 KG auf 15 %.
§ 70 Geringfügige Abweichung vom Vertrag
Geringfügige und für die Verwendbarkeit
der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern
an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts
und können nicht beanstandet werden.
§ 71 Sachmängel eines Teils der Lieferung
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen
nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es
sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber
ohne Interesse ist.
§ 72 Reklamation des eingesetzten Materials
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten
Materials haftet die Esser Druck GmbH nur bis zur
Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen
Lieferanten. Die Esser Druck GmbH kann sich durch
Abtretung dieser Ansprüche an den Auftraggeber
von dieser Haftung befreien und haftet in diesem Falle
wie ein Bürge, falls die Ansprüche gegen
den Lieferanten nicht durchsetzbar sind.
§ 73 Nacherfüllung bei Sachmängeln
Bei berechtigten Beanstandungen gewährt die Esser
Druck GmbH nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss
anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung
nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten
möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung
beschränkt.
§ 74 Rückgabe reklamierter Waren
Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung
ist die Rückgabe der reklamierten Waren an die
Esser Druck GmbH. Die Kosten der Rücklieferung
trägt die Esser Druck GmbH bis zur Höhe
der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung.
Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware - egal
aus welchem Grunde - zieht den Verlust sämtlicher
Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach
sich. Wird nur ein Teil der gelieferten Werke und
Waren zurückgegeben (Teilauflage), so geht der
Auftraggeber seiner Rechte aus der Reklamation nur
für den nicht zurückgegebenen Teil verlustig
und hat die von der Esser Druck GmbH fakturierte Vergütung
für diesen Teil ohne Abzug zu zahlen.
§ 75 Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht
der Esser Druck GmbH eine angemessene Frist zur Verfügung.
Die Frist endet frühestens mit dem vierten Werktag
nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen
reklamierten Ware bei der Esser Druck GmbH. Geht die
Weiterverarbeitung oder -veredelung der Ware über
bloßes Schneiden und Falzen hinaus, so ist für
jede Verarbeitungs- oder Veredelungsmaßnahme
wenigstens ein Werktag hinzuzurechnen.
§ 76 Rücktritt vom Vertrag bei Sachmängeln
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber
berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz und
Minderung vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten,
wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung
schriftlich angedroht hat.
XVI. Haftung
§ 77 Haftungsbeschränkung auf die Höhe
des Auftragswertes
Die Esser Druck GmbH haftet, sofern nicht in diesen
Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen,
nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher
Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten wird nur für vertragstypische,
vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für
Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die
dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel
der Waren/Lieferung oder durch von der Esser Druck
GmbH grob fahrlässig verschuldete Mängel
bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich
auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
§ 78 Leichte Fahrlässigkeit
Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber
der Esser Druck GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern,
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind, wenn
sie lediglich auf nur leichter Fahrlässigkeit
und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen
Verpflichtung beruhen, ausgeschlossen. Die Haftung
für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit - gleich aus
welchem Rechtsgrund - bleibt davon unberührt.
Darüber hinaus sind hiervon Schadenersatzansprüche
wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn dieser von
der Esser Druck GmbH arglistig verschwiegen oder eine
Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen
wurde. Der in Satz 1 aufgeführte Haftungsausschluss
erstreckt sich zudem nicht auf Ansprüche aus
dem deutschen Produkthaftungsgesetz.
§ 79 Klageausschlussfrist
Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht,
so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach
schriftlicher Ablehnung durch die Esser Druck GmbH
klageweise geltend gemacht werden, eine spätere
Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass
ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
XVII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
§ 80 Copyright
An kreativen Leistungen, die von der Esser Druck GmbH
erbracht wurden, insbesondere an von der Esser Druck
GmbH entwickelten grafischen Entwürfen, Bild-
und Textmarken, Layouts etc., behält die Esser
Druck GmbH alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit
dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte
Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am
geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der
weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann
dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt
übertragen werden, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem
Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts
in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten
über.
§ 81 Haftung des Auftraggebers für Verletzung
der Rechte Dritter
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung
seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte
verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Esser
Druck GmbH hiermit von allen Ansprüchen Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
XVIII. Eingebrachte Sachen
§ 82 Eingebrachte Sachen
Von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen,
insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger,
werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie
zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt
behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch die Esser
Druck GmbH für Beschädigung oder Verlust
ist jedoch ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird oder die Esser Druck GmbH
ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit trifft.
§ 83 Archivierungsauftrag
Vom Auftraggeber eingebrachte oder übersandte
Sachen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung
und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt
der Fertigstellung (Auftragsabschluss) hinaus archiviert.
Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies
der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung
durch die Esser Druck GmbH für Beschädigung
oder Verlust ist auch bei Archivierung ausgeschlossen,
wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart
wird oder die Esser Druck GmbH ein Verschulden durch
grobe Fahrlässigkeit trifft.
§ 84 Datenwiederherstellung
Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung
und Vorbereitung für das weitere Handling, insbesondere
ihre Bearbeitung oder ihren Versand durch die Esser
Druck GmbH wird nach Aufwand mit einem Stundensatz
von 60,00 Euro berechnet.
§ 85 Rücksendung eingebrachter Sachen
Die Sendung/Rücksendung von Daten oder anderen
Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen
Dritten wird für jeden Druckauftrag nach Aufwand
mit einem Stundensatz von 60,00 Euro zuzüglich
der von der Esser Druck GmbH nach Wahl des Auftraggebers
verauslagten Entgelte für Fracht- und Kurierkosten
berechnet.
XIX. Datenschutz
§ 86 Speicherung personenbezogener Daten
Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen
und die zur Auftragsdurchführung notwendigen
Daten werden bei der Esser Druck GmbH in elektronischer
Form gespeichert. Die Esser Druck GmbH ist berechtigt,
die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der
Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.
§ 87 Weitergabe von Daten
Die Esser Druck GmbH ist berechtigt, zum Zwecke der
Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene
Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen
an Dritte - insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen
und Inkassounternehmen - weiterzugeben, soweit dies
der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter
Interessen der Esser Druck GmbH dient. Eine Weitergabe
erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen,
die mit der Auftragsdurchführung betraut sind.
§ 88 Löschung von Daten
Die Esser Druck GmbH löscht personenbezogene
Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die
Löschung findet unverzüglich nach Eingang
des Antrages bei der Esser Druck GmbH statt. Im Falle
von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet
die Löschung unverzüglich nach Ablauf der
durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen
statt.
XX. Schlussbestimmungen
§ 89 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich
ergebenden Pflichten, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich
ausgeschlossen, ist Bretten.
§ 90 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist Bretten. Dies gilt nicht,
wenn der Auftraggeber eine natürliche Person
im Inland ist, die für private Zwecke handelt
(Verbraucher).
§ 91 Anwendung deutschen Rechts
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht
Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 92 Geltung für Verbraucher
Sofern diese AGB Bestimmungen enthalten, die unter
Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können,
ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so
gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich
vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets
durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen
Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber
gesetzlich zulässig ist.
§ 93 Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit
dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets
durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen
Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber
wirksam ist.
Stand 11/2005
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